Die größte Wirtschaftsauskunft Deutschland ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und wird kurz Schufa genannt. Eine Schufa-Auskunft soll Vertragspartnern ermöglichen, die Zahlungsbereitschaft und Kreditwürdigkeit Ihrer Kunden einschätzen zu können. Im Falle nicht korrekter Daten ist es von Vorteil, eine Selbstauskunft anzufordern und eine Berichtigung vornehmen zu lassen.
Die Schufa sammelt Daten der deutschen Verbraucher in großem Umfang, z.B. die Anzahl eröffneter Bankkonten, bestehende Kredit- und Leasingverträge, offene Forderungen sowie genutzte Handy- und sonstige Telekommunikationsverträge.
Auch persönliche Daten wie die aktuelle Anschrift, frühere Anschriften, Name und Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht werden gespeichert.
Die Anzahl der Daten insgesamt ist äußerst umfangreich. Nach eigenen Angaben verfügt die Schufa als führende Auskunftei Deutschlands momentan über 813 Millionen Daten zu 5,3 Millionen Unternehmen und 67,2 Millionen Bürgern
Mit den hinterlegten Daten berechnet die Schufa einen Score-Wert. Dieser gibt Wahrscheinlichkeit an, mit welcher Rechnungen bezahlt werden können. Verwechslungen oder betrügerisch gefälschte Daten können zu Fehlinformationen führen.
Deshalb sollten Sie einmal pro Jahr Ihr Recht auf eine kostenlose Schufa-Auskunft wahrnehmen. So können Sie mögliche Fehler rechtzeitig entdecken. Prüfen Sie alle Angaben zu Rechnungen und Verträgen. Sind Informationen falsch hinterlegt, können Sie schriftlich eine Korrektur anfordern. Die Schufa muss Ihre Daten dann entsprechend berichtigen..
Auskünfte unterscheiden sich in sogenannte A- und B-Auskünfte. Die A-Auskunft enthält Informationen zu Bankverbindungen, Kreditanfragen und Belastungen.
Eine B-Auskunft gibt Hinweise dazu, wie Sie sich als Vertragspartner verhalten, ob z.B. Kreditraten pünktlich zurückgezahlt werden.
Banken, Leasingunternehmen und Bausparkassen sind zumeist A-Vertragspartner. Versandhäuser und Telefongesellschaften erhalten jedoch nur die B-Auskunft.
Zur Beschreibung Ihrer Bonität nutzt die Schufa den sogenannten Score. Es handelt sich um einen Wert zwischen 1 und 100 – je höher der Wert, als desto kreditwürdiger gelten die Person oder das Unternehmen.
Dieser Score-Wert dient allerding nur als Orientierung: Die Schufa hat dadurch keinen direkten Einfluss darauf, ob Kredite bewilligt oder abgelehnt werden. Eine solche Entscheidung trifft nur der Kreditgeber.
Der Score-Wert beschreibt auch nicht Ihre individuelle Bonität, sondern spiegelt den Wert einer statistischen Vergleichsgruppe. Angaben über Ihr Gehalt oder Ihren Arbeitsplatz dürfen nicht erfasst werden.
Dadurch könnte Ihr Score niedriger berechnet werden, als es Ihrer finanziellen entsprechen würde, und Kredite können abgelehnt werden. Die Verbraucherzentrale Bremen berichtet, dass sich die Angabe des Scores juristisch verhindern lässt. Aber ganz ohne Score werden Kredite ebenfalls seltener vergeben.
Schufa- Daten werden unterschiedlich lang gespeichert:
Versandhauskonten werden gelöscht, sobald die Forderung beglichen ist.
Kredite werden auf den Tag genau drei Jahre nach dem Tag der vollständigen Rückzahlung gelöscht.
Angaben über Anfragen werden nach zwölf Monaten taggenau gelöscht. In Auskünften an Vertragspartner der Schufa erscheinen sie nur zehn Tage.
Informationen über fällige Forderungen nach einem Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren gelöscht. Sie entfallen der Auskunft also mit Ablauf des 31.12. des dritten Kalenderjahres nach dem der Speicherung, wenn sie in dieser Zeit erledigt wurden. Bei unerledigten Sachverhalten erfolgt die Löschung am Ende des vierten Kalenderjahres.
Um einen negativen Eintrag zu bekommen, müssen konkrete Dinge vorgefallen sein. Offene Forderungen dürfen nur an die Schufa gemeldet werden, sofern sie vorher zweimal gemahnt wurden und vom Verbraucher unbestritten sind. Sie werden also zuvor über die bevorstehende Übermittlung von Informationen an die Schufa unterrichtet.
Das Bundesdatenschutzgesetz legt darüber hinaus noch weitere Voraussetzungen fest, unter denen eine Übermittlung von offenen Forderungen an eine Auskunftei statthaft ist. Auf www.schufa.de finden Sie dazu die nachstehenden Angaben:
(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist nur zulässig, soweit die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich ist und: